089 / 189 52 562         info@gasmaenner.com    
Kontakt   

Trinkwasser in bester Qualität

Trinkwasser in bester Qualität

In Deutschland ist es eine Selbstverständlichkeit, Trinkwasser aus dem heimischen Wasserhahn bedenkenlos zu konsumieren. Allerdings endet der Einfluss der Wasserwerke am Hausanschluss. Was danach auf den letzten Metern bis zum Wasserhahn geschieht, ist Sache des Eigentümers bzw. Nutzers. Darauf macht der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) aufmerksam.

Ob das kalte Trinkwasser auch wirklich kalt und die Temperatur von Warmwasser und Zirkulationsrücklauf richtig eingestellt ist, lässt sich durch den SHK-Fachbetrieb feststellen. Die Trinkwasserspezialisten planen und realisieren nicht nur hygienisch einwandfreie Anlagen, sie können auch im Rahmen einer regelmäßigen Prüfung und Wartung der bestehenden Hausinstallation Korrosion, Ablagerungen sowie weitere Auffälligkeiten oder Veränderungen beheben.

Sauberes Trinkwasser und dessen Schutz sind besonders wichtig

Seit 2001 liegt uns der Schutz Ihres Trinkwassers besonders am Herzen: Wir installieren Trinkwasserbehandlungsanlagen und installieren die Vorrichtungen für Entnahmestellen zur Erprobung.

Hierbei führen wir folgende Aufgaben aus:
  • Begutachtung der Hausinstallation
  • Einrichtung von Entnahmestellen
  • Probeentnahmen Trinkwasser / Abwicklung mit Labor
  • Beseitigung von Mängeln an der Trinkwasser-Installation

VDI/DVGW 6023 Hygiene in Trinkwasser-Installationen

Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung

Die Richtlinie gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden; sie soll sinngemäß für alle anderen Trinkwasser-Installationen angewendet werden, insbesondere auch mobile Anlagen, z.B. auf Wasserfahrzeugen. Sie gibt Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen.

Die Bedeutung der Trinkwasser-Installation für gesundes Wohnen und Arbeiten verlangt eine Verständigung unter allen für Planung, Erstellung, Betrieb und Instandhaltung verantwortlichen Partnern. Die Gesamtverantwortung liegt beim Unternehmer im Sinne der Trinkwasserverordnung (Betreiber oder Inhaber). Hygiene im Sinne dieser Richtlinie ist die Gesamtheit aller Bestrebungen und Maßnahmen zur Verhütung von mittelbaren oder unmittelbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Störungen des Wohlbefindens (Unbehagen) beim einzelnen Nutzer.

Ziel der Richtlinienreihe ist es, die einwandfreie Trinkwasserqualität in der Trinkwasser-Installation zu bewahren.

Richtlinie VDI 6023 Blatt 2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Gefährdungsanalyse“

Das aus einer Trinkwasser-Installation abgegebene Wasser muss stets allen Anforderungen der TrinkwV entsprechen. Jeder Betreiber ist daher verpflichtet, die aus dem Betrieb der Trinkwasser-Installation denkbaren Gefahren zu analysieren (Gefährdungsanalyse) und geeignete Vorkehrungen zu deren Vermeidung zu treffen (Instandhaltungsplan). Im Sinne dieser Richtlinie wird die Gefährdungsanalyse umfassend sowohl im Hinblick auf den technischen als auch auf den hygienegerechten Funktionserhalt verstanden. Das Ergebnis ist ein Instandhaltungsplan, in dem alle zur Gefährdungsvermeidung erforderlichen Maßnahmen dargestellt sind.

Die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse erfordert eine umfassende Fachkunde. Die Richtlinie hat zum Ziel, eine praxisnahe Grundlage zur Erstellung von vereinheitlichten und zielführenden Gefährdungsanalysen zu schaffen.
© VDI
 © Foto: Fotolia / ZVSHK © Foto: Fotolia / ZVSHK
 © Foto: Fotolia / ZVSHK © Foto: Fotolia / ZVSHK

Wasserqualität sichern

Vor allem Vermieter und Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen sollten sich über die geänderte Trinkwasserverordnung informieren.

Wenn im Gebäude eine zentrale Warmwasserbereitung mit einem Behältervolumen von mehr als 400 Litern Inhalt oder Leitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen Warmwasserbereiter und der entferntesten Entnahmestelle installiert sind, gilt: Einmal im Jahr müssen an drei definierten Stellen Wasserproben entnommen und im Labor untersucht werden.

Die Kosten hierfür liegen pro mikrobiologischer Untersuchung bei circa 30 Euro, dazu kommen Kosten für die An- und Abfahrt zur Probenentnahme. Die Ergebnisse werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt und für zehn Jahre aufbewahrt. Wir als SHK-Fachbetrieb prüfen im Vorfeld, ob Ihre Trinkwasseranlage eine aussagekräftige  Untersuchung überhaupt zulässt.

Wir legen die Position der Entnahmestelle fest, führen im Vorfeld eventuell notwendige Reparaturen aus und bauen die erforderlichen Probenahme-Ventile für die Entnahme der Wasserproben ein.
© ZVSHK